Regierungsratsbeschluss verbietet das Entfernen von Mehlschwalben-Nestern

Im Kanton Thurgau dürfen per 1. Januar 2017 keine Mehlschwalben-Nester mehr entfernt werden
Mit der per 1. Januar 2017 angepassten Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (RB 450.11) werden Mehlschwalben-Nester besser geschützt.
So ist es ab erwähntem Datum im Kanton Thurgau untersagt, Mehlschwalben-Nester zu beschädigen, zu zerstören oder zu entfernen.
Die Verordnung des Regierungsrates kann hier nachgelesen werden.
Bei Fragen und Hilfestellungen zum Thema Vogelnester an Häusern/Fassaden steht der Thurgauer Vogelschutz und seine Sektionen gerne zur Verfügung.