Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite finden Sie einige häufig gestellte Fragen zum Thema Vogelschutz.
Grundsätzlich ist es verboten, während der Brutzeit Nester zu entfernen, die Eier oder Jungvögel enthalten. Bitte nehmen Sie Kontakt auf mit einem Naturschutzverein in Ihrer Nähe, dort hilft man Ihnen gerne, Ihr Problem zu lösen. Die Adressen der verschiedenen Sektionen des Kantons Thurgau finden Sie hier. Erwachsene Vögel sind scheu, Kontakt mit Menschen bedeutet immer zusätzlichen Stress. Erste Hilfe: Setzen Sie den Vogel in eine Kartonschachtel, dunkel und ruhig. Kontrolle nach ca. einer bis zwei Stunden: Wenn er sich erholt hat und lebhaft wirkt, kann er wieder freigelassen werden. Eventuell braucht er noch etwas mehr Zeit. Andernfalls wenden Sie sich an eine Pflegestation. Mehr Informationen zum Thema “Gefährdung der Vögel durch Glaswände” finden Sie beim Schweizerischen Vogelschutz. Über die Zweckmässigkeit der Winterfütterung gehen die Meinungen oft stark auseinander. Biologisch gesehen ist das Füttern im Winter nicht notwendig. Vögel, die bei uns überwintern, sind sehr gut an die kalte Jahreszeit angepasst. Durch die Fütterung an bestimmten Orten fördert man das gehäufte Auftreten von Vögeln auf beschränktem Raum. Es besteht deshalb die Gefahr, dass hier Krankheiten übertragen und verschleppt werden. Im übrigen ist nicht nachgewiesen, dass die Winterfütterung auf die Häufigkeit einer Vogelart einen wesentlichen Einfluss hat. Aus diesem Grund sollte man beim Füttern Mass halten. Auf der anderen Seite machen Beobachtungen am Futterbrett jung und alt viel Freude. Da massvolles Füttern unschädlich ist, muss man auch nicht darauf verzichten. Für eine grosse Zahl von tierliebenden Menschen stellt die Beobachtung am Futterbrett eine Möglichkeit zu einem echten Kontakt mit einheimischen Vögeln dar. (Quelle: Vogelwarte Sempach). Viele Vögel brüten zwei- oder sogar dreimal pro Saison, es gibt also den ganzen Sommer bewohnte Nester und Nistkästen, die den Jagdtrieb der Katzen wecken. Auch ungeschickt am Boden herumflatternde Jungvögel sind leichte Beute für Katzen. Tipps: Junge Vögel haben die besten Überlebenschancen, wenn sie von ihren eigenen Eltern gefüttert und aufgezogen werden. Deshalb gilt: Auf keinen Fall sofort mit nach Hause nehmen! Eventuell kann man das Nest finden und das Junge wieder hineinsetzen. Falls das nicht möglich ist: Halten Sie Abstand vom Jungvogel, mindestens 50 m. Die Altvögel sind ganz in der Nähe und warten nur darauf, dass Sie sich entfernen, damit sie ihr Junges weiterfüttern können. Erst wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Jungvogel verlassen ist, d.h. wenn er über eine Stunde lang nicht gefüttert wurde, aufnehmen und eine Pflegestation benachrichtigen. Adressen erfahren Sie über die Vogelwarte Sempach oder den lokalen Tierschutzverein. Jungvögel im Siedlungsgebiet: Junge Vögel können noch nicht richtig fliegen, wenn sie das Nest verlassen, sie sind darum leichte Beute für Katzen. Es hilft, junge Vögel katzensicher auf einen Strauch oder Baum zu setzen, wenn möglich Katzen ein paar Tage einsperren. Ein Merkblatt des Schweizerischen Vogelschutzes mit ausführlichen Informationen können Sie hier (PDF, 159 kb) direkt herunterladen. Erwachsene Vögel sind scheu, Kontakt mit Menschen bedeutet immer zusätzlichen Stress. Erste Hilfe: In einer Kartonschachtel mit Deckel ( d.h. dunkel) ruhig stellen. Pflegestation kontaktieren. Beachten Sie bitte für weitere Informationen das Merkblatt des Schweizer Vogelschutzes, welches Sie hier (PDF, 141 kb) herunterladen können. Der Schweizer Vogelschutz SVS hat die Adressen von Pflegestationen in einem Dokument zusammengefasst. Sie können diese Datei hier (PDF, 24 kb) herunterladen, oder wenden Sie sich direkt an die Vogelwarte Sempach oder den lokalen Tierschutzverein.